A – wie Auftragsklärung
Anlass, Anliegen, Auftrag, Abmachung/Kontrakt, Arbeitsbeginn
Die Auftragsklärung ist das A und O des Beratungsauftrags. Erst wenn alle Fragen der Auftragsklärung gestellt und beantwortet wurden kann eine Lösungsorientierte Beratung stattfinden. Je sorgfältiger die Auftragsklärung umso klarer der Auftrag. Sie bilden den roten Faden. Die 4+1 A’s können auch während der laufenden Beratung immer wieder gestellt werden. Nicht selten stelle ich am Anfang der Beratungsstunden die Frage, ob die/der Klient*in ein aktuelles Anliegen hat, bevor wir gemeinsam am Thema der/des Klientin/en weiterarbeiten.
Die 4+1 A’s der Auftragsklärung (nach von Schlippe und Schweitzer 2017)



Manchmal wird im Erstgespräch noch nicht ganz klar, was eigentlich der Auftrag ist, dann kann im Folgegespräch nachjustiert werden. Auch während der Beratungen können sich Ziele oder Aufträge ändern, so dass diese immer wieder auf’s Neue zu überprüfen sind. Die 4+1 A’s bieten ein wunderbares Schema für das Erstgespräch, wie ich finde. Natürlich frage ich diese nicht der Reihe nach ab, sondern binde die Fragen in den Gesprächsverlauf mit dem/der Klient*in ein. Am Ende des Gesprächs kann ich damit leichter überprüfen, welche Informationen mir noch fehlen und gegebenenfalls nachfragen. Manchmal glaubt man den Auftrag verstanden zu haben, manchmal ist der Auftrag zu allgemein, oder es sind zu viele Aufträge. Da heißt es dann sich für die Auftragsklärung nochmal Zeit nehmen, nochmal zusammen mit der/dem Klient*in den Auftrag, das Anliegen konkreter zu benennen. Sind es zu viele Aufträge hilft dabei das Auftragskarussell Prioritäten zu setzen.
Literatur:
Schlipp von, Arist; Schweitzer, Jochen (³2017): Systemische Interventionen. Vandenhoeck & Rupprecht GmbH