A – wie Auftragsklärung
Die Auftragsklärung ist das A und O des Beratungsauftrags. Erst wenn alle Fragen der Auftragsklärung gestellt und beantwortet wurden kann eine Lösungsorientierte Beratung stattfinden. Je sorgfältiger die Auftragsklärung umso klarer der Auftrag.
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